AGB
AGB VERSION: 060419:8
1. Umfang und Lieferung
1.1.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma THOMAS STRASSER - GENIESTREICH gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die THOMAS STRASSER - GENIESTREICH gegenüber dem Vertragspartner erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.
1.2.
In subsidiärer Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der THOMAS STRASSER - GENIESTREICH gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils aktuellen Form.
1.3.
Die Verpflichtungen von THOMAS STRASSER - GENIESTREICH richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von THOMAS STRASSER - GENIESTREICH entgegengenommenen Auftrages oder einer von THOMAS STRASSER - GENIESTREICH ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen" in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.
2. Preise und Zahlung
2.1.
Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot oder im Bestellformular angeführten Preise. Bei Angeboten für gewerbliche Kunden wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich verrechnet. Preisänderungen sind vorbehalten.
2.2.
Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
2.3.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch THOMAS STRASSER - GENIESTREICH. Bei Zahlungsverzug ist THOMAS STRASSER - GENIESTREICH berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.
2.4.
Darüber hinaus ist THOMAS STRASSER - GENIESTREICH bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Vertragspartner bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
2.5.
Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen, im Zusammenhang mit gegenständlichen Vertragsverhältnis, gegenüber THOMAS STRASSER - GENIESTREICH und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von THOMAS STRASSER - GENIESTREICH nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.
2.6.
THOMAS STRASSER - GENIESTREICH ist berechtigt, Verträge über den Bezug von Dienstleistungen und sonstige Dauerschuldverhältnisse durch schriftliche oder elektronische Mitteilung unter Einhaltung einer 14 tägigen Kündigungsfrist aufzukündigen.
2.7.
Der Auftraggeber sorgt über die vertragliche Nebenpflicht hinaus besonders sorgfältig für den aktuellen Stand aller zur Verrechnung notwendigen Daten (Adressänderung, Bankdatenänderung usw.)
2.8.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden Dauerschuldverhältnisse im Bereich des Wartungsvertrages auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist lt. Liefervertrag gekündigt werden.
3. Datenschutz und Sicherheit
3.1.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des TKG ist THOMAS STRASSER - GENIESTREICH berechtigt, personenbezogene Vermittlungsdaten für Zwecke der Verrechnung des Entgelts zu speichern. Nicht personenbezogene Verbindungsdaten und sonstige Logs können zum Schutz eigener und fremder Rechner gespeichert und ausgewertet sowie zur Behebung technischer Mängel verwendet werden. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet, noch über das technisch notwendige Mindestmaß hinaus zwischengespeichert.
3.2.
Weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Kundendaten werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben eines Internetknotens an Dritte weitergegeben. Insbesondere müssen Routing- und Domaininformationen bekannt gemacht werden. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Persönliche Nachrichten und Daten der Vertragspartner werden nicht eingesehen.
3.3.
THOMAS STRASSER - GENIESTREICH ergreift alle technisch Möglichen und bekannten Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. THOMAS STRASSER - GENIESTREICH ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber THOMAS STRASSER - GENIESTREICH aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
3.5.
THOMAS STRASSER - GENIESTREICH ist berechtigt, personenbezogene Daten der Vertragspartner, insbesondere Name, akademischer Grad, Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Geburtsdatum in jenem Umfang zu ermitteln und zu verarbeiten, in welchem dies vom berechtigten Zweck des Datenverarbeiters umfasst ist. Kundendaten werden zum Zwecke der Planung, Vermarktung, Kostenrechnung und betriebsinterner Statistiken bis maximal fünf Jahre nach Vertragsbeendigung gespeichert. Die Weitergabe von personenbezogenen Kundendaten erfolgt nur auf gesetzlicher Grundlage. Insbesondere ist THOMAS STRASSER - GENIESTREICH gem. § 100 Abs. 3 TKG ermächtigt, belästigten Internet Teilnehmern die Identität des Verursachers bekannt zu geben. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass THOMAS STRASSER - GENIESTREICH Kundendaten gem. § 96 TKG zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses verwenden kann.
4. Sonstige Bestimmungen
4.1.
Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes.
4.2.
Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen sind.
4.3.
THOMAS STRASSER - GENIESTREICH ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
4.4.
THOMAS STRASSER - GENIESTREICH garantiert keinen durchgehenden Betrieb der Serveranlage. Sollten aufgrund von Netzausfällen, die durch von THOMAS STRASSER - GENIESTREICH nicht beeinflussbaren Geschehnissen, Schäden entstehen, kann THOMAS STRASSER - GENIESTREICH nicht haftbar gemacht werden.
5. Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen
5.1.
Von THOMAS STRASSER - GENIESTREICH gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränktem Eigentum von THOMAS STRASSER - GENIESTREICH. Es Wird so hin ein Eigentumsvorbehalt vereinbart.
5.2.
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre.
5.3.
Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von THOMAS STRASSER - GENIESTREICH entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.
5.4.
Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von THOMAS STRASSER - GENIESTREICH zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des THOMAS STRASSER - GENIESTREICH nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird.
5.5.
Wenn bei einem Datendienstleister, Partner, Software- oder Hardware- Lieferanten ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden, so kann THOMAS STRASSER - GENIESTREICH nicht haftbar gemacht werden für Gewährleistung bzw. Garantieleistungs Ansprüche von jenem Datendienstleister, Partner , Software- oder Hardware- Lieferanten es gelten hier die Bestimmungen des Insolvenzverfahrens, wenn nicht Vertraglich anders vereinbart mit THOMAS STRASSER - GENIESTREICH.
6. Zusätzliche Bestimmungen für Firewalls
6.1.
Bei Firewalls, die von THOMAS STRASSER - GENIESTREICH aufgestellt und/oder überprüft wurden, geht THOMAS STRASSER - GENIESTREICH prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. THOMAS STRASSER - GENIESTREICH weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit von Firewall- Systemen nicht gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung von THOMAS STRASSER - GENIESTREICH aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ausgeschlossen, die dadurch entstehen, dass das beim Vertragspartner installierte Firewall- System umgangen oder außer Funktion gesetzt wird.
6.2.
THOMAS STRASSER - GENIESTREICH weist darauf hin, dass Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis von THOMAS STRASSER - GENIESTREICH.
7. Zusätzliche Bestimmungen bei der Lieferung von Software
7.1.
Mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten, bestätigt der Vertragspartner die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Softwarelizenzbestimmungen.
7.2.
Für Software, die als "Public Domain", "Freeware" oder als "Shareware" klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten.
7.3.
Bei individuell von THOMAS STRASSER - GENIESTREICH erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Vertragspartner gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst das auf den bezeichneten Anlagen ausführbare Programm und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen, dem Quellcode und der Dokumentationen verbleiben bei THOMAS STRASSER - GENIESTREICH.
7.4.
THOMAS STRASSER - GENIESTREICH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Vertragspartners genügt, in der vom Vertragspartner getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet und dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
7.5.
Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
8. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen
8.1.
Die Nutzung der THOMAS STRASSER - GENIESTREICH Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe von THOMAS STRASSER - GENIESTREICH Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von THOMAS STRASSER - GENIESTREICH.
8.2.
Bei Nutzungsverträgen für Netzdienste gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit, als diese Verträge nicht ausdrücklich andere Bestimmungen vorsehen.
8.3.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Vertragspartner oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser.
8.4.
THOMAS STRASSER - GENIESTREICH betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. THOMAS STRASSER - GENIESTREICH übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
8.5.
THOMAS STRASSER - GENIESTREICH haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von THOMAS STRASSER - GENIESTREICH zugönglich sind. Der Vertragspartner von THOMAS STRASSER - GENIESTREICH verpflichtet sich, sich bei der Nutzung der von THOMAS STRASSER - GENIESTREICH angebotener Dienste an die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten. Sofern der Vertragspartner seinerseits Wiederverkäufer ist, wird er diese Verpflichtung seinen Kunden auferlegen und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste zu unterbinden. THOMAS STRASSER - GENIESTREICH behält sich jedoch vor, den Transport von Daten, oder Dienste, die den österreichischen Gesetzen oder internationalen Verpflichtungen oder den guten Sitten widersprechen, zu unterbinden, verpflichtet sich jedoch nicht dazu.
8.6.
Der Vertragspartner von THOMAS STRASSER - GENIESTREICH wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber THOMAS STRASSER - GENIESTREICH die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Vertragspartner verpflichtet sich auch zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen, insbesondere der Unterlassung der Verwendung von Telekommunikationsanlagen für anzeigepflichtige Dienste ohne vorherige Anzeige, konzessionspflichtige Dienste oder durch andere Rechtsvorschriften Beschränkungen unterworfenen Nutzungen. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiters, THOMAS STRASSER - GENIESTREICH von jedem Schaden frei zu halten, der sonst durch die von ihm in Verkehr gebrachten Daten entsteht, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§ 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB).
8.7.
Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.Ä., erbringt THOMAS STRASSER - GENIESTREICH die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, wie unter den vom Vertragspartner beigestellten, technischen Voraussetzungen möglich ist. THOMAS STRASSER - GENIESTREICH übernimmt keine Gewähr, dass aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Vertragspartners hergestellt werden können.
8.8.
Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des Paragraph 9 Produkthaftungsgesetze sind einvernehmlich ausgeschlossen.
9. Zusätzliche Bestimmungen für Wiederverkäufer
9.1.
Der Wiederverkäufer verpflichtet sich gegenüber THOMAS STRASSER - GENIESTREICH, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommenen Verpflichtungen, insbesondere die Vorschriften der Punkte 3 und 8 seinen Kunden aufzuerlegen und haftet THOMAS STRASSER - GENIESTREICH gegenüber für Schäden, die aus Verletzungen dieser Verpflichtung durch seine Kunden entstehen.
10. Zusätzliche Bestimmungen für Verweise bzw. Links
10.1.
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches von THOMAS STRASSER - GENIESTREICH liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem THOMAS STRASSER - GENIESTREICH von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
10.2.
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11. Zusätzliche bestimmungen Urheber- und Kennzeichenrecht
11.1.
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11.2.
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